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Die folgenden Vereinbarungen stellen eine Ergänzung zu den §§ 651ff. BGB dar und werden von Ihnen mit Ihrer verbindlichen Buchung anerkannt. Sollten Angaben in konkreten Angeboten von den hier genannten Vereinbarungen abweichen, gelten die Angaben im konkreten Angebot als verbindlich.
1.Allgemeine Hinweise
Meine Pferde sind ausgebildete Geländereitpferde, die in der Regel ruhig und zuverlässig unter dem Sattel gehen. Es sollte trotzdem jedem Reiter klar sein, dass ein Restrisiko beim Reiten einkalkuliert werden muss. Daher empfehle ich, eine persönliche Unfallversicherung abzuschließen. Selbstverständlich sind meine Pferde und ich haftpflichtversichert. Für Schäden, die Reitgästen oder deren Begleitern entstehen, hafte ich nur insoweit, als Schäden versicherungsmäßig abgedeckt sind und weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Der Haftungsausschluss bezieht sich auch auf Ansprüche mittelbar Geschädigter, denen der Reitgast oder dessen Begleiter unterhaltspflichtig ist oder werden kann oder denen er zu Dienstleistungen verpflichtet ist. Kinder und Jugendliche sind zum Tragen einer Reitkappe verpflichtet, Erwachsene können entscheiden, dass sie ohne Kappe reiten. Dies geschieht dann ausdrücklich auf eigene Gefahr. Kappen können ausgeliehen werden. Allergiker sollten sich darüber im Klaren sein, dass Pferde und deren Umfeld (Stall, Weide) ggf. starke Allergien auslösen können.
2.Buchung und Bezahlung
Mit Ihrer schriftlichen Buchung einer Reise und meiner schriftlichen Bestätigung kommt ein Reisevertrag zustande. Bei Minderjährigen muss die Buchung durch eine/n Erziehungsberechtige/n erfolgen. Der Reisepreis ist mit Erbringung der Leistung zu entrichten, eine Anzahlung ist nicht erforderlich. Sollten Sie die Reise vor Reisebeginn ganz oder teilweise bezahlen, so gilt dies ausdrücklich nicht als Anzahlung auf die von mir zu erbringende Reiseleistung.
3.Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Ich kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten bzw. während der Reise den Vertrag kündigen: a) wenn der Reisende die Reise stört, dem Pferd, auch wenn es sein eigenes ist, aus Sicht der Reiseleitung schadet, die Anweisungen der Reiseleitung nicht befolgt oder sich in irgendeiner Art in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündige ich aus einem der genannten Gründe, so bleibt mein Anspruch auf den vollen Reisepreis erhalten. Evt. gesparte Aufwendungen werden auf den Reisepreis angerechnet. b) wenn die Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen nicht erreicht wird. Der Rücktritt erfolgt bei Reisen mit Übernachtung spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn, bei Tagesritten spätestens einen Tag vor Rittbeginn. Ersatztermine werden umgehend genannt, weitere Ansprüche gegen mich aus einer von mir abgesagten Reise bestehen nicht.
4.Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist gem. §651h BGB auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
5.Rücktrittskosten und Reiseschutz
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Sollten Sie von Ihrer Reise zurücktreten oder treten Sie die Reise nicht an, kann ich Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und meine Aufwändungen verlangen. Mein Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich gesparten Aufwändungen und möglichen anderweitigen Verwändungen pauschaliert (siehe unten). Bei Reiseabbruch wegen Krankheit oder anderen, nicht von mir zu vertretenden Gründen besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen. Bitte beachten Sie, dass der vereinbarte Reisepreis keine Reiserücktrittskostenversicherung oder Mehrkostenversicherung enthält. Bis zum Reisebeginn kann eine von Ihnen benannte Ersatzperson in die Rechte und Pflichten Ihres Reisevertrags eintreten. Hierfür gilt ein Bearbeitungsentgeld von 25,-€ als vereinbart. Ich kann dem Eintritt dieser Ersatzperson widersprechen, wenn sie den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder wenn eine Warteliste besteht. Tritt die von Ihnen benannte Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften sie und der ursprüngliche Teilnehmer mir gegenüber als Gesamtschuldner.
Die Stornokosten für Reisen mit Übernachtung staffeln sich wie folgt:
ab 3 Wochen vor Reisebeginn 50 % ab 8 Tage vor Reisebeginn 75 % ab 2 Tage vor Reisebeginn 80 %
Von Reisen ohne Übernachtung können Sie bis zu zwei Tage vor Reisebeginn zurücktreten. Ab diesem Zeitpunkt werden 50% der Reisekosten fällig, es sei denn, das gebuchte Pferd kann anderweitig eingesetzt werden.
6.Teilnahme mit eigenem Pferd
Bringen Sie Ihr eigenes Pferd mit, um an einer Reise teilzunehmen, gelten folgende Punkte als vereinbart: a) Das Pferd hat einen gültigen Equidenpass der FN – Deutschen Reiterlichen Vereinigung und wurde regelmäßig geimpft und entwurmt. b) Das Pferd ist konditionell, hufbeschlagsmäßig und mental (gelände-, anbinde- und verkehrssicher) in der Verfassung, die gebuchte Reise zu bewältigen, und läßt sich an jedem Platz in der Gruppe in allen Gangarten kontrolliert reiten. c) Das Pferd ist Elektrozaun gewohnt, d.h. es akzeptiert und respektiert doppelreihigen E-Zaun als Begrenzung. d) Das Pferd ist wanderrittfähig ausgerüstet (gut passender Sattel, Zaumzeug, ggf. Packtaschen etc.). e) Das Pferd ist haftpflichtversichert. Für alle Schäden, die durch das Pferd entstehen, haftet dessen Eigentümer.
7.Änderungen/Nebenabreden
Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarungen sollen die Übrigen wirksam bleiben. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Tostedt.
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