Das Kleingedruckte

    Teilnahmebedingungen

1. Allgemeines

Meine Pferde sind ausgebildete Geländereitpferde, die in der Regel ruhig und zuverlässig unter dem Sattel gehen. Es sollte trotzdem jedem Reiter klar sein, dass ein Restrisiko beim Reiten einkalkuliert werden muss. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Daher empfehle ich, eine persönliche Unfallversicherung abzuschließen.
Selbstverständlich sind meine Pferde und ich haftpflichtversichert. Für Schäden, die Reitgästen oder deren Begleitern entstehen, hafte ich nur insoweit, als Schäden versicherungsmäßig abgedeckt sind und weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von mir oder einem meiner Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurden. Der Haftungsausschluss bezieht sich auch auf Ansprüche mittelbar Geschädigter, denen der Reitgast oder dessen Begleiter unterhaltspflichtig ist oder werden kann oder denen er zu Dienstleistungen verpflichtet ist.
Kinder und Jugendliche sind zum Tragen einer Reitkappe verpflichtet, Erwachsene können entscheiden, dass sie ohne Kappe reiten. Dies geschieht dann ausdrücklich auf eigene Gefahr und schließt mich oder meine Gehilfen von jeglicher Haftung aus. Kappen können ausgeliehen werden.
Das Angebot wird im Rahmen des Möglichen auf die Fähigkeiten des Reitgastes abgestimmt. Es gilt als vereinbart, dass bei einer individuell empfundenen Überforderung des Reitgastes dieser die Reitlehrerin bzw. die Rittführerin sofort, d.h. schnellstmöglich in Kenntnis setzt.
Die Teilnahmebedingen werden von Ihnen mit Ihrer mündlichen oder schriftlichen Anmeldung anerkannt.

2. Wanderritte und Lehrgänge

Anmeldung und Bezahlung
Mit Ihrer Anmeldung und meiner schriftlichen Bestätigung kommt ein Vertrag zustande. Bei Minderjährigen muss die Anmeldung durch eine/n Erziehungsberechtige/n erfolgen. Mit Zustandekommen des Vertrags gilt eine Anzahlung auf den vereinbarten Preis von 50% als vereinbart. Die Anzahlung wird spätestens 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig, der Restbetrag ist bei Veranstaltungsbeginn zu entrichten.

Rücktritt und Kündigung durch die Veranstalterin
Ich kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten bzw. während der Veranstaltung den Vertrag kündigen:
a) wenn der Teilnehmer die Veranstaltung stört, dem Pferd, auch wenn es sein eigenes ist, aus Sicht der Veranstalterin schadet, die Anweisungen des Ritt- oder Lehrgangsleiters nicht befolgt oder sich in irgendeiner Art in solchem Maße störend verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündige ich aus einem der genannten Gründe, so bleibt mein Anspruch auf den vollen Veranstaltungspreis erhalten. Evt. gesparte Aufwändungen werden angerechnet.
b) wenn die Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen bei Wanderritten und 6 Personen bei Lehrgängen nicht erreicht wird. Der Rücktritt erfolgt spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Die Anzahlung wird unverzüglich zurückerstattet. Ersatztermine werden umgehend genannt, weitere Ansprüche gegen mich aus einer von mir abgesagten Veranstaltung bestehen nicht.

Rücktritt des Teilnehmers
Sie können jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Teilnahme zurücktreten. Sollten Sie zurücktreten oder der Veranstaltung fernbleiben, kann ich Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und meine Aufwändungen verlangen. Mein Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich gesparten Aufwändungen und möglichen anderweitigen Verwändungen pauschaliert (siehe unten). Bei Abbruch wegen Krankheit oder anderen, nicht von mir zu vertretenden Gründen besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Ich erstatte jedoch ersparte Aufwändungen zurück. Bei Abbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen. Bitte beachten Sie, dass der vereinbarte Preis keine Reiserücktrittskostenversicherung oder Mehrkostenversicherung enthält. Bis zum Veranstaltungsbeginn kann eine von Ihnen benannte Ersatzperson in die Rechte und Pflichten Ihres Vertrags eintreten. Hierfür gilt ein Bearbeitungsentgeld von  25,-€ als vereinbart. Ich kann dem Eintritt dieser Ersatzperson widersprechen, wenn sie den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder wenn eine Warteliste besteht. Tritt die von Ihnen benannte Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften sie und der ursprüngliche Teilnehmer mir gegenüber als Gesamtschuldner.
Die Stornokosten staffeln sich wie folgt:
ab 3 Wochen vor Reisebeginn 50 %
ab 2 Tage vor Reisebeginn 80 %
ab 8 Tage vor Reisebeginn 75 %  
Nicht Erscheinen   100 %

3. Unterricht und Aus- und Tagesritte

Mit Ihrer Anmeldung und meiner Bestätigung kommt ein Vertrag zustande. Bei Minderjährigen muss die Anmeldung durch eine/n Erziehungsberechtigte/n erfolgen. Die Bezahlung des Einzelpreises oder der Abokarte erfolgt vor Unterrichts- bzw. Rittantritt. Eine Kürzung des Preises aus nicht von mir oder meinen Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Gründen ist nicht möglich.
Ich kann die Unterrichtseinheit bzw. den Ritt abbrechen, wenn der Teilnehmer diese/n stört, dem Pferd, auch wenn es sein eigenes ist, aus Sicht der Trainerin/Rittführerin schadet, die Anweisungen der Trainerin/Rittführerin nicht befolgt oder sich in irgendeiner Art in solchem Maße störend verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Mein Anspruch auf den vollen Unterrichts- bzw. Rittpreis bleibt erhalten.
Ich behalte mir vor, Unterricht und Aus- und Tagesritte aus von mir für stichhaltig erachteten Gründen kurzfristig abzusagen.

4. Teilnahme mit eigenem Pferd

Bringen Sie Ihr eigenes Pferd mit, um an einem Ritt teilzunehmen, gelten folgende Punkte als vereinbart:
a) Das Pferd hat einen gültigen Equidenpass der FN – Deutschen Reiterlichen Vereinigung und wurde regelmäßig geimpft und entwurmt.
b) Das Pferd ist konditionell, hufbeschlagsmäßig und mental (gelände-, anbinde- und verkehrssicher) in der Verfassung, den Ritt zu bewältigen, und läßt sich an jedem Platz in der Gruppe in allen Gangarten kontrolliert reiten.
c) Das Pferd ist haftpflichtversichert. Für alle Schäden, die durch das Pferd entstehen, haftet dessen Eigentümer.
d) Bei Wanderritten: Das Pferd ist wanderrittfähig ausgerüstet (gut passender Sattel, Zaumzeug, ggf. Packtaschen etc.).
e) Bei Wanderritten: Das Pferd ist Elektrozaun gewohnt, d.h. es akzeptiert und respektiert doppelreihigen E-Zaun als Begrenzung.

5. Änderungen/Nebenabreden

Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarungen sollen die Übrigen wirksam bleiben. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Tostedt.

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