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Sabine Weber und Tobias Tempel.
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     AGB

 

1. Allgemeines

 

Es sollte jeder Reiterin, jedem Reiter klar sein, dass ein Restrisiko beim Reiten einkalkuliert werden muss, egal wie zuverlässig das Pferd üblicherweise ist. Daher empfehlen wir, eine persönliche Unfallversicherung abzuschließen.

 

Selbstverständlich sind die von uns vermittelten Rittführerinnen haftpflichtversichert. Wir übernehmen lediglich die Vermittlung der Leistung. Für Schäden, die Reitgästen oder deren Begleitern entstehen, haften nicht wir, sondern die von uns vermittelten Rittführerinnen. Das Reiten ohne Reitkappe erfolgt auf eigene Gefahr.

 

2. Rittführung

 

Mit Ihrer Anmeldung und meiner Bestätigung kommt ein Honorarvertrag zwischen Ihnen und der zuständigen Rittführerin zustande. Minderjährige können nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten teilnehmen. Anmeldungen für Minderjährige können nur durch Erziehungsberechtigte erfolgen. Die Bezahlung erfolgt direkt an die Rittführerin. Sie entscheidet über einen Abbruch des Ritts, wenn Teilnehmer diesen stören, ihrem Pferd aus Sicht der Rittführerin schaden, die Anweisungen der Rittführerin nicht befolgen oder sich in irgendeiner Art in solchem Maße störend verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Der Anspruch auf das volle Rittführungshonorar bleibt erhalten.

 

3. Zustand der teilnehmenden Pferde

 

Für Ihr Pferd gelten folgende Punkte als vereinbart:

a) Das Pferd hat einen gültigen Equidenpass und wurde regelmäßig geimpft und entwurmt.

b) Das Pferd ist konditionell, hufbeschlagsmäßig und mental (gelände-, anbinde- und verkehrssicher) in der Verfassung, den Ritt zu bewältigen, und lässt sich an jedem Platz in der Gruppe in allen Gangarten kontrolliert reiten.

c) Das Pferd ist haftpflichtversichert. Für alle Schäden, die durch das Pferd entstehen, haftet dessen Eigentümer.

d) Das Pferd ist wanderrittfähig ausgerüstet (gut passender Sattel, Zaumzeug, Knotenhalfter etc.).

e) Bei mehrtägigen Ritten: Das Pferd ist Elektrozaun gewohnt, d.h. es akzeptiert und respektiert doppelreihigen E-Zaun als Begrenzung.

 

4. Änderungen/Nebenabreden

 

Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen sollen die Übrigen wirksam bleiben. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Tostedt.